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Spenden als Privatperson:
Sie möchten als Privatperson unsere Projekte finanziell unterstützen? Darüber freuen wir uns sehr.
Lassen Sie uns eine Nachricht mit Ihren Wünschen zukommen udn wir melden uns bei Ihnen.
Herzlichen Dank!
Spenden als juristische Person:
Sie möchten mit Ihrer Firma Teil der Finanzierung eines Projektes werden? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir unterbreiten Ihnen gerne individuelle Vorschläge.
Spenden an den Verein kulturSTEIN können von den Steuern abgezogen werden. Als Non-Profit Organisation ist unser Verein steuerbefreit im Kanton Schaffhausen (Anm. 24.09.2024, Gesuch derzeit in Bearbeitung beim Kanton SH).
In den meisten Kantonen gelten folgende Regelungen zu steuerlich abzugsfähigen Spenden (Auszug Steuergesetzt Kanton SH:
Bis zu 20 % des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.
Art. 35 Abs. 1 lit l StG SH. § 28 StV SH
Spendenkonto für allgemeine Spenden / Legate / Gönner / Sponsoren
kulturSTEIN
8260 Stein am Rhein
IBAN: CH17 8080 8003 3666 9054 2
SWIFT-BIC: RAIFCH22
IID (BC-Nr.): 80808
Wir verpflichten uns zu einem sorgsamen Umgang mit Spendengeldern.